Aktuell
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03.01.2025
Pressemitteilung des StMI: „Herrmann: Abschiebungen und freiwillige Ausreisen in Bayern nochmals deutlich gestiegen“
Im Folgenden finden Sie eine Pressemitteilung des StMI zur deutlich gestiegenen Anzahl von Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen in Bayern.
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23.12.2024
Bayerisch-österreichischer Austausch zu aktuellen Rückführungsthemen: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu Besuch im LfAR
Um internationale Beziehungen mit Österreich zu pflegen sowie Erfahrungen in Sachen Asyl und Rückführungen austauschen, trifft sich das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) regelmäßig mit Vertretern des Nachbarlandes zur wechselseitigen Information über bewährte Praktiken und Verfahrensweisen.
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19.12.2024 - 42/2024
67 Personen im Rahmen einer Sammelabschiebung erfolgreich nach Georgien rückgeführt
Heute startete unter der Federführung des Freistaats Bayern ein Sammelcharter vom Flughafen München nach Tiflis/Georgien, mit dem insgesamt 67 vollziehbar ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige erfolgreich rückgeführt werden konnten. An Bord der Maschine befanden sich 55 Personen aus bayerischer Zuständigkeit. Neben Bayern beteiligten sich zudem vier weitere Bundesländer an der Rückführungsmaßnahme.
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Im Fokus
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
mehrMit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
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