Aktuell
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16.04.2024 - 11/2024
Erfolgreiche Sammelchartermaßnahme nach Nigeria: Rückführung von 34 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
Mit der heutigen Sammelchartermaßnahme vom Flughafen München nach Lagos/Nigeria konnten insgesamt 34 vollziehbar ausreisepflichtige nigerianische Staatsangehörige rückgeführt werden.
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05.04.2024 - 10/2024
Erfolgreiche Rückführungen nach Albanien und Moldau
Mit heutigem Gabelflug nach Albanien und Moldau konnten insgesamt 80 Personen rückgeführt werden. Hiervon waren 51 Personen aus bayerischer Zuständigkeit. Während der Flug nach Moldau ganz überwiegend mit Fällen aus Bayern besetzt war, haben sich in Richtung Albanien sieben andere Bundesländer beteiligt.
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28.03.2024 - 09/2024
Task Force Straftäter: Beispiel für die erfolgreiche Rückführung eines ausländischen Mehrfach- und Intensivtäters
Am 27. März 2024 wurde ein algerischer Staatsangehöriger und rechtskräftig ausgewiesener Mehrfach- und Intensivtäter unmittelbar aus der Haft heraus in dessen Herkunftsland Algerien rückgeführt.
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Im Fokus
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
mehrMit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
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