Aktuell
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19.05.2022
„Chancen und Möglichkeiten in der Heimat“: Besuch von Rückkehrprojekten im Kosovo
15 Jahre AWO-Nürnberg im Kosovo – Anlässlich dieses Jubiläums besuchte der Präsident des Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR), Axel Ströhlein, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen Ende April mehrere Rückkehr- und Integrationsprojekte vor Ort.
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18.05.2022
Corona-Virus: Aktuelle Situation im Bereich Rückführungen
In Anbetracht der weltweiten Corona-Pandemie, die neben Deutschland auch viele Herkunfts- und Zielländer betrifft, steht das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) beim Thema Abschiebungen, aber auch der freiwilligen Rückkehr vor großen Herausforderungen.
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11.04.2022
Rundgang durch die neue kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München
Im Januar 2022 besuchte der Präsident des Landesamts für Asyl und Rückführungen Axel Ströhlein die neue, staatseigene kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughaften München. In dem Video führt Präsident Ströhlein durch die verschiedenen Räume der Einrichtung.
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Im Fokus

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
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Mit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
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