Kombinierte Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA)

Damit sich vollziehbar Ausreisepflichtige ihrer Abschiebung nicht durch Untertauchen entziehen können, wurde am Flughafen München eine Hafteinrichtung geschaffen, in der im Wesentlichen Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam vollzogen wird.

Für Einreiseversuche auf dem Luftweg hingegen gilt im Falle einer Asylbeantragung das sogenannte Flughafenverfahren. Hierbei wird das Asylverfahren vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise - also noch im Transitbereich - durchgeführt, wenn die Antragstellenden sich nach mündlichem Schutzersuchen nicht mit einem gültigen Pass oder Passersatz ausweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen.

Mit Errichtung der kTA und deren Inbetriebnahme im Januar 2022 werden nunmehr bis zu 22 Abschiebungshaftplätze für männliche volljährige Ausreisepflichtige und 29 Plätze für Personen vorgehalten, die das Flughafenverfahren durchlaufen.

Das Wichtigste auf einen Blick


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