LfAR im Überblick

Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) wurde Mitte des Jahres 2018 gegründet,
um landesweite Kompetenzen im Bereich Rückführung und Freiwillige Rückkehr zu bündeln und die dazugehörigen operativen Verwaltungsaufgaben weiter auszubauen.
Die Zuständigkeitsverordnung im Ausländerrecht regelt dabei die Aufgabenbereiche der dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nachgeordneten Landesoberbehörde.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zentrale Aufgabe:
    Die Bündelung von Aufgaben im Bereich der Rückführungen unter Beachtung integrationspolitischer Grundsätze in Bayern und fachliche Koordination der Zentralen Ausländerbehörden.

 

  • Standorte:
    Insgesamt verfügt das LfAR über zwei Dienstsitze und drei weitere Standorte. Neben Ingolstadt/Manching und München ist die Behörde ebenfalls am Flughafen München, in Ansbach und in Berlin vertreten.

 

  • Eröffnung der neuen Landesoberbehörde:
    Das LfAR hat am 01.08.2018 als neue Landesoberbehörde mit seiner Arbeit begonnen.