Aufgabenbereiche
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) nimmt die landesweiten operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführungen wahr, insbesondere
- die operative Zusammenarbeit mit den für die Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung befassten Behörden, Organisationen und Einrichtungen
- die Bearbeitung von Schubanträgen der Ausländerbehörden
- die Koordinierung von Sammelabschiebungen
- die Koordination der digitalen Fachanwendungen im Bereich Rückführung
- die zentrale Beschaffung von Passersatzpapieren und Heimreisedokumenten und die damit verbundenen Maßnahmen der Identitätsfeststellung und -sicherung
- die Förderung von Rückkehr- und Reintegrationsprojekten
- die Koordination und Verstärkung der verschiedenen Rückkehrprogramme
- die Funktion als Zentralstelle Ausländerextremismus
- die Intensivierung der Abschiebung randalierender und gewalttätiger Ausländer durch eine eigens eingerichtete Zentralstelle Task Force
- den Betrieb der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München
Die Zuständigkeiten sind rechtlich in der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerrecht (Zuständigkeitsverordnung Ausländerrecht – ZustVAuslR) zu finden.