Karrieremöglichkeiten für Juristen/-innen (m/w/d)
Beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) ist oft juristischer Sachverstand gefragt. Besonders im Rückführungsbereich kommt es bspw. durch die Zusammenarbeit mit internationalen Stellen und Polizeibehörden häufig zu juristischen Fragestellungen und Herausforderungen.
Daher werden beim LfAR einige Stellen mit Juristinnen und Juristen besetzt, die durch ihr fachliches Know-How einen wichtigen Mehrwert für die Landesoberbehörde mitbringen.
Das LfAR bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten und herausfordernde Aufgaben:
- Unterstützung der nachgeordneten Behörden bei juristischen Fragestellungen
- Erstellung von fachlichen Stellungnahmen zu speziellen ausländer- und asylrechtlichen Fallgestaltungen, zu schwierigen Einzelfällen, Rechtsfragen oder ggf. zu Gesetzesentwürfen
- Leitungsaufgaben
- Fachliche Zusammenarbeit mit anderen Behörden, wie dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Ausländerbehörden und Polizei
- Bearbeitung allgemeiner zivilrechtlicher und auch öffentlich-rechtlicher Rechtsangelegenheiten (Bsp. Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Vergaberecht, Vertragsrecht)
- Beantwortung von Anfragen bzgl. Petitionen, Eingaben, Härtefallverfahren und Einzelfällen
Je nach Ergebnis in der zweiten juristischen Staatsprüfung haben Sie bei uns folgende Karrieremöglichkeiten:
- Bei einem Ergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung von mindestens 7,50 Punkten besteht bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Möglichkeit der Verbeamtung in der vierten Qualifikationsebene (QE) *
- Bei einem Ergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zwischen 7,00 und 7,50 Punkten besteht ggf. nach einem gewissen Bewährungszeitraum bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ebenfalls die Möglichkeit der Verbeamtung in der vierten QE *
- Juristen mit erstem oder zweitem Staatsexamen, die nicht in die vierte QE übernommen werden können, können als Tarifbeschäftige, vergleichbar der dritten QE, eingestellt werden. Die Eingruppierung richtet sich nach dem TV-L.
*bei außerbayerischen Examina erfolgte eine Notenumrechnung durch Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen entsprechend der bayerischen Regelung