Rückführungen

Nach Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden die betroffenen Personen aufgefordert, freiwillig aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen.
Ist die Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen und liegen keine Abschiebungshindernisse vor, sind die Ausländerbehörden bundesgesetzlich verpflichtet, die vollziehbare Ausreisepflicht durch Abschiebung zu vollziehen (§ 58 Abs. 1 AufenthG).


Das Wichtigste auf einen Blick