Aktuell
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13.11.2024 - 39/2024
Bayerische Rückführungsmaßnahme nach Kroatien
Bei der heutigen Chartermaßnahme über den Flughafen München nach Zagreb/Kroatien konnten insgesamt 15 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden. Es handelt sich hierbei um Rückführungen im Rahmen des Dublin-III-Verfahrens von syrischen, afghanischen, türkischen, jordanischen und iranischen Staatsangehörigen.
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06.11.2024
Wertvoller Fachaustausch zwischen LfAR, StMI und den Zentralen Ausländerbehörden
Wie wirken sich gesetzliche Neuerungen im Rückkehrbereich auf die tägliche Arbeit der sieben Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) und des Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR) aus? Welche Möglichkeiten gibt es, um die Zusammenarbeit zwischen dem LfAR als Landesoberbehörde, den ZAB sowie dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) fortlaufend zu optimieren? Zur Klärung dieser und vieler weiteren Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts fand auch heuer eine große Dienstbesprechung – diesmal im schönen Bayreuth – statt. Im Fokus stand dabei ebenso die Etablierung von Lösungsansätzen und Umsetzungskonzepten.
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05.11.2024 - 38/2024
Erfolgreiche Rückführung von Straftätern nach Rumänien
Bei der heutigen Kleinchartermaßnahme vom Flughafen München nach Bukarest/Rumänien wurden insgesamt 15 Personen, davon zehn rumänische und fünf syrische Staatsangehörige, erfolgreich rückgeführt.
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Im Fokus
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) bündelt die organisatorischen Aufgaben zur Abwicklung von freiwilligen Ausreisen. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung, Abstimmung und Umsetzung von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen sowie die Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten.
Die verschiedenen Programme fördern die freiwillige Ausreise und helfen, die beste Option für die ausreisepflichtge Person zu ermöglichen. Außerdem unterstützen sie bei der Beschaffung von Wohnraum im Heimatland, der Vermittlung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen und weiteren Schritten der Reintegration.
mehrMit einem hochmotivierten und vielfältigen Team unterstützt das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Ausländerbehörden des Freistaats Bayern bei der Identitätsklärung und der Beschaffung von Passersatzpapieren. Dazu werden moderne Technik, innovative Methoden sowie ein gut entwickeltes Partnernetzwerk genutzt, um schnell und erfolgreich die Voraussetzungen für die Rückführung einer Person in ihr Herkunftsland zu schaffen.
Häufig steht der Rückkehr zunächst eine ungeklärte Identitätsfrage entgegen. Hier greifen die Maßnahmen des LfAR und führen im Erfolgsfall zur Bestätigung einer Staatsangehörigkeit – und damit der Ausgabe eines Passdokuments – woraufhin konkrete Schritte zur Ausreise eingeleitet werden können.
Die Zentrale Passersatzbeschaffung engagiert sich stark in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit, beispielsweise mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Bereich der Auswertung mobiler Datenträger sowie der Weiterentwicklung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Fallbearbeitung, der Bayerischen Asylsoftware (BayAS).
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