20.02.2025 - 05/2025

Weitere bayerische Chartermaßnahme: 62 Personen nach Georgien rückgeführt

Heute startete unter der Federführung des Freistaats Bayern ein Sammelcharter vom Flughafen München nach Tiflis/Georgien, mit dem insgesamt 62 vollziehbar ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige erfolgreich rückgeführt werden konnten. An Bord der Maschine befanden sich 33 Personen aus bayerischer Zuständigkeit. Neben Bayern beteiligten sich zudem fünf weitere Bundesländer und die Bundespolizei an der Rückführungsmaßnahme.

Einen Schwerpunkt legt das Landesamt für Asyl und Rückführungen auf die Abschiebung von Straftätern: Unter den Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit befanden sich 15 rechtskräftig verurteilte Personen. Diese sind u.a. wegen Waffenschmuggel, gewerbsmäßigen Diebstahls, Nötigung, Diebstahl, besonders schwerer Form des Diebstahls, Diebstahls mit Waffen, besonders schweren Fall des versuchten Betruges, Sachbeschädigung, gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern mittels unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bzw. einer das Leben gefährdenden Behandlung verurteilt worden.

Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger verdeutlicht die gute und enge Zusammenarbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen mit anderen Behörden wie den zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei.