Erfolgreiche Sammelchartermaßnahme nach Albanien und Kosovo: Rückführung von 30 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
Mit dem heutigem Gabelflug vom Flughafen München nach Tirana/Albanien und Pristina/Kosovo konnten 18 vollziehbar ausreisepflichtige albanische Staatsangehörige und 12 vollziehbar ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige rückgeführt werden.
Unter den insgesamt 30 Rückzuführenden befanden sich 28 Personen aus bayerischer Zuständigkeit. Hiervon waren 14 Personen rechtskräftig verurteilt. Zu den Delikten gehören unter anderem besonders schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, vorsätzliche Körperverletzung, Einfuhr von Betäubungsmitteln, Handel mit Betäubungsmitteln und das Verschaffen falscher amtlicher Ausweise.
Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger verdeutlicht die gute und enge Zusammenarbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen mit anderen Behörden wie den zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei.