Bayerische Rückführungsmaßnahme nach Aserbaidschan
Am 8. Juli 2025 startete vom Flughafen München aus ein Sammelcharter unter der Federführung von Bayern nach Baku/Aserbaidschan. Im Rahmen der Maßnahme konnten insgesamt 28 aserbaidschanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland rückgeführt werden. An Bord der Maschine befanden sich 23 Personen aus bayerischer Zuständigkeit.
Drei rechtskräftig verurteilte Personen aus bayerischer Zuständigkeit sind in der Vergangenheit durch unterschiedliche Delikte strafrechtlich in Erscheinung getreten, u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Erschleichen von Aufenthaltstiteln, unerlaubte Einreise mit unerlaubtem Aufenthalt, Urkundenunterdrückung, Beleidigung und Diebstahl.
Das LfAR bedankt sich ausdrücklich bei allen beteiligten Stellen und Behörden für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit.