19.03.2025 - 09/2025

Bayerische Rückführungsmaßnahme nach Moldau und Nordmazedonien

Mit dem heutigen Gabelflug vom Flughafen München nach Moldau und Nordmazedonien konnten aus bayerischer Zuständigkeit 17 vollziehbar ausreisepflichtige moldawische Staatsangehörige und 19 vollziehbar ausreisepflichtige nordmazedonische Staatsangehörige rückgeführt werden.

Unter den Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit befanden sich 12 Straftäter, die unter anderem wegen Körperverletzung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt wurden.

Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger, insbesondere von Straf- und Gewalttätern, verdeutlicht die gute und enge Zusammenarbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen mit anderen Behörden wie den zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei.