20.05.2025 - 17/2025

Abschiebung von Straftätern nach Rumänien

Bei der heutigen Sammelrückführungsmaßnahme über den Flughafen München nach Bukarest/Rumänien konnten insgesamt 12 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit, die aufgrund von begangenen Straftaten ihr EU-Freizügigkeitsrecht verloren hatten. Alle Personen stammen aus der Zuständigkeit bayerischer Ausländerbehörden.

Zu den rechtskräftigen Verurteilungen gehören Mord, versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, Raub, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte, mehrfacher schwerer Bandendiebstahl, vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl, Diebstahl mit Waffen, Bedrohung, Nötigung, diverse Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Höchste Priorität beim Vollzug von Rückführungsmaßnahmen hat in Bayern die schnellstmögliche Aufenthaltsbeendigung von Straftätern. Die heutige Maßnahme stellt hierfür ein erfolgreiches Beispiel dar.

Das LfAR bedankt sich ausdrücklich bei allen beteiligten Stellen und Behörden für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit.