Abschiebung von 45 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen nach Aserbaidschan
Mit der heutigen Sammelrückführungsmaßnahme über den Flughafen München nach Baku/Aserbaidschan konnten insgesamt 45 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden. An Bord der Maschine befanden sich 31 Personen aus bayerischer Zuständigkeit. Davon ist eine Person rechtskräftig verurteilt.
Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger zeigt die gute und enge Zusammenarbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen mit anderen Behörden wie den zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei.