26.03.2025 - 10/2025

14 Personen im Rahmen einer Kleinchartermaßnahme nach Bulgarien abgeschoben

Am 26. März 2025 startete vom Flughafen München aus ein Kleincharter unter der Federführung von Bayern nach Sofia in Bulgarien. Im Rahmen dieser Maßnahme konnten insgesamt 14 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden. Hierunter befanden sich sieben Personen aus bayerischer Zuständigkeit.

An Bord der Maschine waren vollziehbar ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige mit Schutzstatus in Bulgarien sowie bulgarische Staatsangehörige, die aufgrund von begangenen Straftaten ihr EU-Freizügigkeitsrecht verloren haben.

Unter den sieben Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit sind sechs rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten, schweren Raubes, Diebstahl/Bandendiebstahl, Hausfriedensbruch, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Beleidigung. Dadurch wird deutlich: Bayern ist es ein wichtiges Anliegen, ausreisepflichtige Straftäter priorisiert zurückzuführen.

Das LfAR bedankt sich ausdrücklich bei allen beteiligten Stellen und Behörden für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit.