08.03.2024 - 05/2024

Zentralstelle Ausländerextremismus: Wertvoller Beitrag zur Sicherheit

Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist der Nahost-Konflikt erneut aufgeflammt. Vor diesem Hintergrund hat die Zentralstelle Ausländerextremismus im Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) die Bearbeitung mehrerer in Deutschland aufhältiger ausländischer Personen aufgenommen, die sich Hamas unterstützend oder öffentlich judenfeindlich bzw. antisemitisch geäußert haben.

Denn das Ziel der Zentralstelle Ausländerextremismus ist die Bündelung der behördlichen Kompetenzen für eine schnelle und konsequente Aufenthaltsbeendigung von Ausländern, die als islamistische oder sonstige ausländerextremistische Gefährder einzuordnen sind.

So ist gegen eine Person mit tadschikischer Staatsangehörigkeit wegen Hamas unterstützender Social-Media-Postings zunächst eine Ausweisungsverfügung mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen ergangen, woraufhin diese nun freiwillig ausgereist ist.

Zugleich wurde ein langjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland, die EU und den Schengen-Raum erlassen. Dieses aktuelle Beispiel zeigt, dass das Aufenthaltsrecht neben dem Strafrecht einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Bundesgebiet leisten kann.