Weitere erfolgreiche Chartermaßnahmen durch Bayern organisiert
Im Rahmen von zwei bayerischen Chartermaßnahmen, die durch das Landesamt für Asyl und Rückführungen organisiert wurden, konnten in den letzten beiden Tagen insgesamt 48 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden.
Am 26. November 2024 startete eine Maschine vom Flughafen Leipzig nach Baku in Aserbaidschan. Bei dieser Sammelchartermaßnahme konnten insgesamt 37 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden. An Bord der Maschine befanden sich 22 Personen aus bayerischer Zuständigkeit. Davon sind drei Personen unter anderem wegen Diebstahl rechtskräftig verurteilt worden.
Des Weiteren konnten bei der heutigen Sammelrückführungsmaßnahme über den Flughafen München nach Athen/Griechenland insgesamt 11 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden. Hierbei handelt es sich um Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit sowie mit ungeklärter Identität, die bereits über einen Schutzstatus in Griechenland verfügen und um griechische Staatsbürger, die aufgrund von begangenen Straftaten ihr EU-Freizügigkeitsrecht verloren haben. Unter den Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit befanden sich drei wegen gefährlicher Körperverletzung, Raub, räuberischer Erpressung, Verstößen gegen das BtMG und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilte Personen.
Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger zeigt die gute und enge Zusammenarbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen mit anderen Behörden wie den zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei.