Weitere Erfolge bei der Rückführung von Straftätern nach Nigeria, Georgien, Serbien und Nordmazedonien
Neben der Organisation von eigenen Sammelchartermaßnahmen beteiligt sich das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) auch an Rückführungen anderer Bundesländer.
Im Zeitraum vom 12. März bis zum 19. März 2024 konnten hierbei unter anderem 19 ausreisepflichtige Personen erfolgreich in ihren Heimatstaat rückgeführt werden. Dabei handelte es sich um vier Nigerianer, sieben Georgier, vier Serben sowie vier Nordmazedonier. Acht Personen sind hiervon rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen versuchtem Raub mit räuberischer Erpressung, mehrfachem Diebstahl mit Waffen, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Betrug, unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln, Handel mit Betäubungsmitteln sowie Körperverletzung.
Dies macht einen Straftäteranteil von 42% aus, der spiegelbildlich für die priorisierte Rückführung von kriminellen Ausländern ist.
Die Beteiligung an Chartermaßnahmen anderer Bundesländer gewährleistet dem LfAR Flexibilität in der Planung, sodass insbesondere im Hinblick auf Straftäter, die aus der Haft entlassen werden, konsequente, zeitnahe und effektive Rückführungen möglich sind.