28.03.2024 - 09/2024

Task Force Straftäter: Beispiel für die erfolgreiche Rückführung eines ausländischen Mehrfach- und Intensivtäters

Am 27. März 2024 wurde ein algerischer Staatsangehöriger und rechtskräftig ausgewiesener Mehrfach- und Intensivtäter unmittelbar aus der Haft heraus in dessen Herkunftsland Algerien rückgeführt.

Der Betroffene reiste Anfang 2020 erstmals in die Bundesrepublik Deutschland ein und wurde bereits nach kurzer Zeit wiederholt straffällig. Seit Juni 2020 befand sich dieser schließlich in Haft. Der Betroffene wurde u.a. wegen Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Der Fall befand sich seit dem Jahr 2020 in der Bearbeitung der Task Force Straftäter des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR), die die Rückführungsmaßnahme engmaschig begleitete. „Insbesondere Mehrfach- und Intensivtäter, die innerhalb eines kurzen Zeitraums und z. B. unmittelbar nach ihrer Einreise strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, stehen im Fokus unserer Task Force Straftäter“, so Axel Ströhlein, Präsident des LfAR.

Eine von mehreren zwingenden Voraussetzungen zur Ermöglichung einer Abschiebung ist die formale Klärung der Identität. Der Betroffene führte keinerlei identitätsklärende Dokumente mit sich, sodass zunächst in einem aufwendigen Passersatzpapierverfahren die Herkunft geklärt werden musste. Hierbei konnte die algerische Staatsangehörigkeit belegt werden. Nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, von denen ein Großteil bereits verbüßt wurde, stimmten die Strafvollstreckungsbehörden einem Absehen von der weiteren Vollstreckung zu.

„Die erfolgreiche Rückführung des algerischen Straftäters ist ein Ergebnis der erfolgreichen Kooperation aller am Rückführungsprozess beteiligten Stellen – wie der Bayerischen Polizei, der Zentralen Ausländerbehörde, der Justiz sowie den verschiedenen Sachgebieten des LfAR“, so Ströhlein.

Für die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung schwer straffällig gewordener Ausländer bündelt die Task Force Straftäter des LfAR die interbehördliche Zusammenarbeit und die vorhandenen Kompetenzen in Rückführungsfragen.