01.08.2024 - 27/2024

Task Force Straftäter: Beispiel für die erfolgreiche Rückführung eines ausländischen Mehrfach- und Intensivstraftäters nach Brasilien

Am 31. Juli 2024 wurde ein brasilianischer Staatsangehöriger und rechtskräftig ausgewiesener Mehrfach- und Intensivstraftäter unmittelbar aus der Strafhaft heraus auf dem Luftweg via Portugal in dessen Herkunftsland Brasilien erfolgreich rückgeführt. Seit dem 17. Juni 2022 befand sich der Fall in der Bearbeitung der Task Force Straftäter des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR), die den Rückführungsprozess koordinierend – vor allem zwischen der Ausländerbehörde und der Justiz – begleitete.

Der damals minderjährige Betroffene reiste erstmals am 31. Januar 2011 zusammen mit seinem Bruder zu seiner Mutter in die Bundesrepublik Deutschland ein. Bereits als strafunmündiges Kind zeigte der Betroffene massive Verhaltensauffälligkeiten –  etwa durch Alkoholkonsum, mangelndes Regelverständnis oder körperliche Auseinandersetzungen. Auch mit Erreichung der Strafmündigkeit trat der Betroffene wiederholt in erheblichem Umfang strafrechtlich in Erscheinung, wodurch seine kriminelle Energie deutlich wird.

Der Betroffene wurde unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Raub und Beleidigung in drei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Diebstahl zu Jugendstrafen rechtskräftig verurteilt.

Der Betroffene verbüßte zuletzt eine Einheitsjugendstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten aufgrund Diebstahls in Tatmehrheit mit besonders schwerem Raub in Tatmehrheit mit Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen.

Das zuständige Amtsgericht stimmte dem Absehen von der weiteren Vollstreckung der verhängten Einheitsjugendstrafe von 4 Jahren 6 Monaten zu, sodass die Rückführung aus der Strafhaft heraus noch vor dem regulären Haftende Anfang 2025 stattfinden konnte.