17.10.2024 - 37/2024

Sammelrückführungsmaßnahme nach Georgien

Heute startete unter der Federführung des Freistaats Bayern ein Sammelcharter vom Flughafen München nach Tiflis/Georgien, mit dem insgesamt 39 vollziehbar ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige erfolgreich rückgeführt werden konnten. An Bord der Maschine befanden sich 28 Personen aus bayerischer Zuständigkeit. Neben Bayern beteiligten sich zudem sechs weitere Bundesländer an der Rückführungsmaßnahme.

Unter den Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit waren neun Personen rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Diebstahls, schweren Bandendiebstahls, Diebstahls mit Waffen, versuchten Einschleusens von Ausländern, Einschleusens von Ausländern mittels lebensgefährlicher Behandlung, gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern mittels unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs.

Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger verdeutlicht die gute und enge Zusammenarbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen mit anderen Behörden wie den zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei.