Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland: Erfolgreiche Abschiebung nach Tadschikistan
Heute wurde ein tadschikischer Staatsangehöriger aus der Untersuchungshaft erfolgreich in sein Herkunftsland abgeschoben. Das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) hat hier die ausländerrechtliche Teilzuständigkeit übernommen und die Aufenthaltsbeendigung priorisiert betrieben.
Der Betroffene ist nach Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen vom Oberlandesgericht München am 16. Mai 2024 zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 8 Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 38-Jährige ist im Jahr 2015 von Moskau in das damals vom sogenannten IS kontrollierte Gebiet in Raqqa/Syrien gereist. Er durchlief dort unter anderem eine militärische Ausbildung und wurde nach Abschluss Mitglied einer russischsprachigen militärischen Einheit. Er hat sich freiwillig für einen Militäreinsatz an der Front gemeldet und an dem Sturm auf einen Militärflughafen teilgenommen. Diese Taten hat der Betroffene in mehreren öffentlichen Interviews und bei Befragungen durch Polizei- und Ausländerbehörden weitgehend eingeräumt.
In enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft München hat die Zentralstelle Ausländerextremismus des LfAR bereits mit in Aussicht stehender Urteilsverkündung die Aufenthaltsbeendigung vorbereitet. Denn erklärtes Ziel der Zentralstelle Ausländerextremismus ist es, die behördlichen Kompetenzen für eine schnelle und konsequente Aufenthaltsbeendigung von Ausländern, die als islamistische oder sonstige ausländerextremistische Gefährder einzuordnen sind, zu bündeln. Dieses aktuelle Beispiel zeigt: Das Aufenthaltsrecht kann neben dem Strafrecht einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Bundesgebiet leisten.