Erfolgreiche Sammelchartermaßnahe nach Armenien und Moldau: Rückführung von 55 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen
Mit dem heutigen Gabelflug über den Flughafen München nach Eriwan/Armenien und Chisinau/Moldau konnten 28 vollziehbar ausreisepflichtige armenische Staatsangehörige und 27 vollziehbar ausreisepflichtige moldauische Staatsangehörige rückgeführt werden.
Unter den insgesamt 55 Rückzuführenden befanden sich 40 Personen aus bayerischer Zuständigkeit. Hiervon waren 13 Personen rechtskräftig verurteilt. Zu den Delikten gehören unter anderem räuberischer Diebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Einschleusen von Ausländern mittels lebensgefährdender und unmenschlicher Behandlung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Trunkenheit im Straßenverkehr.
Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger bestätigt erneut die gute und enge Zusammenarbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen mit anderen Behörden wie den zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei.