Erfolgreiche Rückführung von Straftätern nach Griechenland
Bei der heutigen Kleinchartermaßnahme vom Flughafen München nach Athen/Griechenland konnten zehn vollziehbar ausreisepflichtige Personen erfolgreich rückgeführt werden. Darunter befanden sich fünf Personen griechischer Staatsangehörigkeit, die aufgrund von begangenen Straftaten ihr EU-Freizügigkeitsrecht verloren hatten, drei afghanische Staatsangehörige, ein syrischer Staatsangehöriger sowie eine staatenlose Person. Die nicht-griechischen Staatsangehörigen verfügen über einen Schutzstatus in Griechenland.
Unter den Rückgeführten Griechen befanden sich fünf rechtskräftig verurteilte Straftäter. Der Straftäteranteil bei der Maßnahme betrug damit 50%. Zu den Delikten gehören unter anderem gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung.