Erfolgreiche Rückführung von Straftätern nach Rumänien
Bei der heutigen Kleinchartermaßnahme vom Flughafen München nach Bukarest/Rumänien wurden insgesamt 15 Personen, davon zehn rumänische und fünf syrische Staatsangehörige, erfolgreich rückgeführt.
Alle zehn Personen aus bayerischer Zuständigkeit waren rechtskräftig verurteilte Straftäter rumänischer Staatsangehörigkeit. Zu den Verurteilungen zählen unter anderem mehrfacher Totschlag, Totschlag, versuchter Totschlag, schwerer Raub, mehrfache gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung, schwerer Bandendiebstahl und schwerer Diebstahl.
Eine der Personen befand sich in der Bearbeitung der Zentralstelle Ausländerextremismus.
Im Zuge der Maßnahme gelang es zudem, einen Fall der Task Force Straftäter des LfAR rückzuführen. Im Jahr 2023 wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung sachlich zusammentreffend mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt und befand sich seit dem 04.12.2022, nur zwei Monate nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, durchgehend zunächst in Untersuchungs- und anschließend in Strafhaft. Eine Rückführung aus der Haft heraus konnte mittels vorliegendem Verzicht der Staatsanwaltschaft auf weitere Strafvollstreckung gem. § 456a StPO sichergestellt werden.