Erfolgreiche Beteiligung an mehreren Chartermaßnahmen vom 22. bis 29. Mai 2024
Im Zeitraum vom 22. Mai bis zum 29. Mai 2024 war Bayern an unterschiedlichen Chartermaßnahmen beteiligt. So wurden von den Startflughäfen Leipzig, München, Frankfurt, Berlin und Hannover 16 ausreisepflichtige Personen aus bayerischer Zuständigkeit erfolgreich in die jeweiligen Zielländer Kosovo, Georgien, Gambia, Albanien und Serbien rückgeführt.
14 Personen sind hiervon rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen schwerem Wohnungseinbruchsdiebstahl, Diebstahl, schwerem Bandendiebstahl, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Betrug. Dies macht einen Straftäteranteil von 88% aus und belegt: Bayern legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Rückführung straffällig gewordener Personen als eine der Leitmaximen im Kontext der Aufenthaltsbeendigung.
Neben der Organisation von eigenen Sammelchartermaßnahmen beteiligt sich das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) auch an Rückführungen anderer Bundesländer. Das gewährleistet dem LfAR Flexibilität in der Planung, sodass insbesondere im Hinblick auf Straftäter, die aus der Haft entlassen werden, konsequente, zeitnahe und effektive Rückführungen möglich sind.