Erfolgreiche Abschiebung von 14 Straftätern nach Rumänien
Am 20. August 2024 konnten mittels einer Chartermaßnahme nach Rumänien 14 ausreisepflichtige rumänische Staatsbürger von München nach Bukarest rückgeführt werden. Alle 14 Personen an Bord des Kleincharters wurden rechtskräftig verurteilt und haben ihr EU-Freizügigkeitsrecht verloren.
Zu den begangenen Strafdelikten gehören unter anderem mehrfache gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, schwere Brandstiftung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Der Straftäteranteil dieser Rückführungsmaßnahme beträgt somit 100% und ist spiegelbildlich für die Priorisierung von verurteilten Straftätern bei den Rückführungen in Bayern.
Das LfAR bedient sich eigens initiierter, sog. bayerischer Kleinchartermaßnahmen, insbesondere in den Fällen, in denen andere Formen der Rückführung, wie beispielsweise eine Linienrückführung, nicht erfolgversprechend sind.