Bayerische Sammelcharter-Beteiligungen vom 7. bis 15. Mai 2024
Im Zeitraum vom 7. Mai bis zum 15. Mai 2024 war Bayern an unterschiedlichen Chartermaßnahmen beteiligt. So wurden von den Startflughäfen Leipzig, Frankfurt, Berlin und Hannover 17 Personen aus bayerischer Zuständigkeit in die jeweiligen Zielländer Georgien, Nigeria, Ghana, Bosnien-Herzegowina, Moldau und Tunesien rückgeführt.
Zehn Personen sind hiervon rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen versuchtem Raub, Verstößen gegen das BtMG, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und sexueller Belästigung. Zudem wurden zwei dieser Personen wegen Mordes bzw. versuchter Tötung durch ein Gericht eines anderen EU-Mitgliedsstaats rechtskräftig verurteilt.
Dies macht einen Straftäteranteil von 59% aus, der die Vorgehensweise des Freistaats Bayern bei der Priorisierung der Rückführung von Straftätern unterstreicht.
Die Beteiligung an Chartermaßnahmen anderer Bundesländer gewährleistet dem LfAR Flexibilität in der Planung, sodass insbesondere im Hinblick auf Straftäter, die aus der Haft entlassen werden, konsequente, zeitnahe und effektive Rückführungen möglich sind.
Darüber hinaus fand in genanntem Zeitraum eine bayerische Kleincharter-Maßnahme nach Bulgarien statt. Dabei konnten insgesamt 19 Personen erfolgreich rückgeführt werden.