Bayerische Rückführungsmaßnahme nach Kroatien
Bei der heutigen Chartermaßnahme über den Flughafen München nach Zagreb/Kroatien konnten insgesamt 15 vollziehbar ausreisepflichtige Personen rückgeführt werden. Es handelt sich hierbei um Rückführungen im Rahmen des Dublin-III-Verfahrens von syrischen, afghanischen, türkischen, jordanischen und iranischen Staatsangehörigen.
Unter den Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit befand sich eine wegen mehrfacher unerlaubter Einreise nach Abschiebung rechtskräftig verurteilte Person.
Das LfAR bedankt sich ausdrücklich bei allen beteiligten Stellen und Behörden für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit.