Bayerische Beteiligungen an Sammelchartern im Juni 2024
Im Juni 2024 war Bayern an unterschiedlichen Chartermaßnahmen beteiligt. So wurden von den Startflughäfen Leipzig, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Baden-Baden unter anderem 24 vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus bayerischer Zuständigkeit erfolgreich in die jeweiligen Zielländer Pakistan, Georgien, Armenien, Nordmazedonien, Nigeria und Tunesien rückgeführt.
12 Personen sind hiervon rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, (gefährlicher) Körperverletzung, Urkundenfälschung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Trunkenheit im Verkehr, Handel/Besitz von Betäubungsmitteln und sexuellem Übergriff.
Dies macht einen Straftäteranteil von 50% aus und belegt: Bayern legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Rückführung straffällig gewordener Personen als eine der Leitmaximen im Kontext der Aufenthaltsbeendigung.
Neben der Organisation von eigenen Sammelchartermaßnahmen beteiligt sich das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) auch an Rückführungen anderer Bundesländer. Das gewährleistet dem LfAR Flexibilität in der Planung, sodass insbesondere im Hinblick auf Straftäter, die aus der Haft entlassen werden, konsequente, zeitnahe und effektive Rückführungen möglich sind.