Asylbilanz 2023
Trotz zahlreicher Herausforderungen im Jahr 2023 gelang es, die Zahl der Rückführungen zu steigern: 2023 wurden in Bayern 2.364 Abschiebungen durchgeführt.
Das Gros der Rückführungen aus Bayern fand 2023 in die Herkunftsländer Georgien (5,58 %), Republik Moldau (5,37 %) und Nigeria (4,95 %) statt.
Im Jahr 2023 waren rund 40 % der Rückgeführten rechtskräftig verurteilte Straftäter. Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern ist ein Schwerpunkt der Arbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR). Das hierfür zuständige Sachgebiet „Task Force Straftäter“ des Landesamts hat 2023 bei 81 Straftätern die beschleunigte Abschiebung koordiniert und verfestigt damit seine Stellung als Kompetenzzentrum in Bayern. Ende 2023 waren dort 1.242 Fälle in Bearbeitung.
Der zentrale Fokus lag auch in diesem Jahr auf ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern, Sexualstraftätern sowie auf besonderen Einzelfällen. In den bearbeiteten Fällen ging es vor allem um Gewaltdelikte (52 %), Sexualdelikte (23 %) und Straftaten gegen das Leben (18 %).
„Die bayerische Flüchtlingspolitik steht für Humanität und Ordnung“, so Präsident Ströhlein. Soweit feststeht, dass eine Person nicht in Deutschland bleiben darf, wird der freiwilligen Rückkehr zunächst Vorrang gegeben und diese auch mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. Im letzten Jahr gab es in Bayern 11.723 freiwillige Ausreisen. Davon wurden 1.962 finanziell gefördert (2022: 1.344). Das entspricht einer Steigerung von rund 46 %.
Zu den Entwicklungen bei der Zentralen Passersatzbeschaffung: Die Anzahl der erlangten Passersatzpapiere konnte im Vergleich zu 2022 mit insgesamt 1.040 um rund 43 % gesteigert werden (2022: 728).
In Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern und dem Bund wurden 12 Sammelanhörungen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 760 Personen angehört, wovon 444 Personen mit (vorläufig) positivem Ergebnis geprüft werden konnten.
Mit Rückblick auf das Jahr 2023 lässt sich feststellen, dass die humanitäre Lage in Ländern, wie Syrien und Afghanistan, zu nicht unerheblichen Zugängen aus diesen Ländern führt, wohingegen Rückführungen in diese Staaten aktuell nicht möglich sind. „Trotz dieser Ausgangslage konnten wir rund 16 % mehr Abschiebungen als im Vorjahr durchführen“, stellt Ströhlein fest.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer im größeren Stil in ihr Heimatland rückzuführen. „Zwar hat man mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz einige Stellschrauben nachgebessert. Der große Game-Changer ist es aber nicht. Insbesondere bleibt abzuwarten, wie sich der Anwaltszwang auf die intendierten Erleichterungen beim Ausreisegewahrsam auswirkt“, so Präsident Ströhlein.