67 Personen im Rahmen einer Sammelabschiebung erfolgreich nach Georgien rückgeführt
Heute startete unter der Federführung des Freistaats Bayern ein Sammelcharter vom Flughafen München nach Tiflis/Georgien, mit dem insgesamt 67 vollziehbar ausreisepflichtige georgische Staatsangehörige erfolgreich rückgeführt werden konnten. An Bord der Maschine befanden sich 55 Personen aus bayerischer Zuständigkeit. Neben Bayern beteiligten sich zudem vier weitere Bundesländer an der Rückführungsmaßnahme.
Unter den Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit befanden sich 18 rechtskräftig verurteilte Personen. Diese sind u.a. wegen Körperverletzung, besonders schweren Raubs in Tateinheit mit Bedrohung, Raubs, räuberischen Diebstahl, Nötigung, Diebstahl, besonders schwerer Form des Diebstahls, Diebstahls mit Waffen und gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländern mittels unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bzw. einer das Leben gefährdenden Behandlung verurteilt worden.
Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger verdeutlicht die gute und enge Zusammenarbeit des Landesamts für Asyl und Rückführungen mit anderen Behörden wie den zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei.