Neuauflage des Bayerischen Rückkehrprogramms
Erneute Inkraftsetzung des „Bayerischen Rückkehrprogramms“ für eine nachhaltige Reintegration: Durch die Bayerische Richtlinie konnten bereits 3.638 Personen bei ihrer Rückkehr und Reintegration im Rückkehrland unterstützt werden!
Das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) hat im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung die neue Richtlinie zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland bzw. einen aufnahmebereiten Drittstaat veröffentlicht.
Mit dem sogenannten „Bayerischen Rückkehrprogramm“, das zum 15.02.2023 erneut in Kraft tritt, werden im Freistaat die bereits gewährten Fördermöglichkeiten weiterhin einheitlich zusammengefasst.
Im Rahmen einer Rückkehrberatung wird der individuelle Bedarf der Rückkehrerinnen und Rückkehrer festgestellt und gleichzeitig die mögliche Förderung ermittelt. Das „Bayerische Rückkehrprogramm“ ergänzt damit die bereits bestehenden Förderprogramme, wie z. B. REAG/GARP, StarthilfePlus und Frontex-JRS.
Insbesondere orientiert es sich an den individuellen Bedürfnissen der ausreiseinteressierten Personen, die eine persönliche Reintegrationshilfe, einen Qualifizierungs-/Bildungszuschuss, einen Zuschuss zur Existenzgründung, einen Wohnungskostenzuschuss oder auch eine notwendige medizinische Unterstützung erhalten können.
Bereits mit der vergangenen Richtlinie des „Bayerischen Rückkehrprogramms“, die zum 01.09.2019 in Kraft trat, konnte das LfAR 3.638 Personen bei ihrer Rückkehr und Reintegration im Rückkehrland unterstützen.
Die bayerischen Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberater betrachten das „Bayerische Rückkehrprogramm“ als eine große Hilfe für ihre Arbeit. Auch bereits geförderte Personen bestätigten bei einer vom LfAR durchgeführten Umfrage, dass sich die Hilfen für einen Neustart im Rückkehrland als sehr wichtig erwiesen haben.