Irakischer Straftäter erfolgreich in Herkunftsland rückgeführt
Am 26. Januar 2023 startete vom Flughafen Frankfurt am Main eine Maschine in den Irak. Dabei konnte der Iraker, der 2005 durch den Mord am Modedesigner Rudolph Moshammer in den Fokus der Öffentlichkeit geriet, erfolgreich in sein Herkunftsland rückgeführt werden.
Seit Januar 2020 bearbeitet die Task Force Straftäter des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR) den Fall und begleitete engmaschig die beabsichtigte Rückführungsmaßnahme.
Eine von mehreren zwingenden Voraussetzungen zur Ermöglichung einer Abschiebung nach der Mindesthaftdauer ist die formale Klärung der Identität des Betroffenen. Die zuständigen bayerischen Behörden haben diesen Prozess Anfang Juni 2022 begonnen. Nachdem keine auf seine Person ausgestellten Dokumente aus dem Irak vorlagen, war u.a. die Anhörung des Betroffenen durch eine Delegation aus dessen Herkunftsland im November erforderlich. Im Januar 2023 erkannten schließlich irakische Behörden die Identität an und stellten das notwendige Passersatzpapier (PEP) aus – ein wichtiger und notwendiger Zwischenschritt für die Rückführung. Eine frühere Beschaffung des PEP wäre aufgrund der begrenzten Gültigkeit im Fall des Herkunftslandes Irak (zwei bis sechs Monate) nicht zielführend gewesen. In enger Kooperation und gesamtheitlicher Abstimmung mit den verantwortlichen Stellen von Bundespolizei, Landespolizei, Justiz und auch irakischer Seite konnte sodann die weitere Organisation der Rückführungsmaßnahme zügig und erfolgreich umgesetzt werden.
„Dem Landesamt für Asyl und Rückführungen war und ist es zu jedem Zeitpunkt ein wichtiges Anliegen, ausreisepflichtige Straftäter priorisiert zurückzuführen“, betont Axel Ströhlein, Präsident des LfAR.