In Bayern wird bei Abschiebungen die Rückführung von Straftätern besonders priorisiert. Die heutige Maßnahme stellt dabei ein erfolgreiches Beispiel dar.
Am 7. November 2023 startete ein Sammelcharter unter der Federführung von Bayern mit den Destinationen Lagos (Nigeria) und Accra (Ghana). Dabei konnten insgesamt 40 Personen aus der Zuständigkeit der Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Berlin sowie der Bundespolizei zurückgeführt werden.
Diese Maßnahme wies einen besonders hohen Anteil an Straftätern auf: 20 von 25 Personen waren rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags, sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Die Aufenthaltsbeendigung von zwei Intensivtätern wurde durch die Task Force Straftäter des Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR) begleitet.
„Bemerkenswert ist, dass sämtliche bayerischen Fälle aus der Haft bzw. Gewahrsam zugeführt werden konnten“, sagt Axel Ströhlein, Präsident des LfAR. „Dass Haft und Gewahrsam für alle bayerischen Fälle erreicht werden konnte, ist dem Engagement und der gründlichen Arbeit unserer Ausländerbehörden zu verdanken, denen an dieser Stelle ein großes Lob auszusprechen ist“, so Ströhlein.
Die Rückführung von Straftätern ist ein besonderes Anliegen des LfAR. Dabei werden alle Möglichkeiten ausgelotet und effizient genutzt. 25 Personen der insgesamt 40 Personen entstammen hierbei der bayerischen Zuständigkeit, wobei es sich um 24 nigerianische Staatsbürger und einen Ghanaer handelt.