Erfolgreiche Abschiebung von 13 Straftätern nach Rumänien
Am Morgen des 7. Dezember 2022 startete vom Flughafen München eine durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) organisierte und durch die Bundespolizei begleitete Kleinchartermaschine mit dem Ziel Bukarest, Rumänien. Das LfAR bedient sich sogenannter bayerischer Kleinchartermaßnahmen, insbesondere in den Fällen, in denen andere Formen der Rückführung, wie beispielsweise eine Linienrückführung, nicht erfolgversprechend sind.
Mit dieser Chartermaßnahme gelang es dem LfAR unter Mitwirkung der zuständigen bayerischen Ausländerbehörden sowie der Landes- und der Bundespolizei, insgesamt 13 Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit rückzuführen. Alle Rückgeführten hatten wegen in Deutschland begangener Straftaten und entsprechender gerichtlicher Urteile ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU verloren und wurden deshalb ausgewiesen. Zu den begangenen Straftaten gehören Delikte wie Mord, Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung, schwerer Raub, räuberische Erpressung, Bandendiebstahl und Hehlerei.
Das LfAR bedankt sich ausdrücklich bei allen beteiligten Stellen und Behörden für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit und wird auch zukünftig die konsequente Rückführung straffällig gewordener Personen als eine der Leitmaximen im Kontext der Aufenthaltsbeendigung weiterverfolgen.