Sieben Straftäter nach Afghanistan abgeschoben
Am Dienstag, 12.01.2021, wurden vom Flughafen Düsseldorf aus sieben Männer aus Bayern nach Kabul zurückgeführt – alle direkt aus Haft.
Gegen 21 Uhr startete eine vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zusammen mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) gecharterte Maschine vom Düsseldorfer Flughafen. Ziel des Freistaats Bayern war auch bei dieser Maßnahme die schnelle und konsequente Abschiebung von Straftätern.
Erfolgreicher Einsatz der Zentralstelle Task Force des LfAR
Im Rahmen der Sammelabschiebung wurden unter Federführung der Task Force des LfAR in enger Kooperation mit den zuständigen Zentralen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei und den Justizbehörden auch zwei ausländische Mehrfach- und Intensivtäter rückgeführt.
Beide waren wegen schwerer Vergehen, wie zum Beispiel illegalem Handel mit Betäubungsmitteln, Bedrohung, Bandenhehlerei, oder verschiedener Sexualdelikte zu teils mehrjährigen Straftaten verurteilt worden.
Weitere Straftäter abgeschoben
Bei den fünf weiteren Personen liegen unter anderem rechtskräftige Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, diversen Eigentumsdelikten oder wegen sexuellem Missbrauch von Kindern bzw. Besitz von kinderpornographischen Inhalten vor
Alle der aus Bayern rückgeführten Personen wurden direkt aus der Haft an den Abflughafen verbracht.
Abschiebungen nach Afghanistan – laut Auswärtigem Amt möglich
Die Bundesregierung und auch die Bundeskanzlerin haben ausdrücklich bestätigt, dass Abschiebungen nach Afghanistan ohne Einschränkung vollzogen werden können. Vor der Abschiebung wurde von den zuständigen Ausländerbehörden umfassend geprüft, ob die jeweiligen Personen besondere Integrationsleistungen erbracht haben. Hierbei wurde in jedem Einzelfall sowohl die Gesamtsituation als auch spezifische Lebensumstände betrachtet.
Corona-Pandemie im Verhältnis zu Abschiebungen
Die aktuelle Corona-Pandemie stellt das Landesamt für Asyl und Rückführungen und auch viele Herkunftsländer vor neue Herausforderungen. Wenn vollziehbar ausreisepflichtige Personen ihrer Rechtspflicht zur Ausreise nicht nachkommen, sind die zuständigen Ausländerbehörden jedoch bundesgesetzlich dazu verpflichtet, sie abzuschieben. An dieser rechtlichen Bewertung ändert sich durch die derzeitige Sonderlage aufgrund des „Coronavirus“ grundsätzlich nichts.
In Bayern wird damit auch in Zeiten von „Corona“ für einen konsequenten Vollzug der geltenden Gesetze gesorgt. Oberste Priorität beim Vollzug von Abschiebungsmaßnahmen ist es dabei, den Aufenthalt von Straftätern, Gefährdern oder von Personen, die durch Gewalttaten oder Randale auffällig wurden, so schnell wie möglich zu beenden.
Neben Bayern beteiligten sich auch die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt an dieser Sammelabschiebung.