28.05.2021 - 09/2021

Landesamt für Asyl und Rückführungen fördert aktuell 13 Projekte zur freiwilligen Rückkehr

Die Förderung der freiwilligen Rückkehr ist ein wichtiges Element der Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Als Kompetenzzentrum im Bereich Rückführung übernimmt diese Aufgabe das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) in Kooperation mit verschiedenen anderen Behörden und Organisationen, wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Internationale Organisation für Migration (IOM) oder der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH. Insgesamt 13 verschiedene Projekte werden in diesem Kontext aktuell mit rund drei Millionen Euro finanziell durch bayerische Mittel unterstützt.

Für viele Migrantinnen und Migranten ist die Entscheidung, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren, mit vielen Herausforderungen verbunden. Durch die staatliche Förderung von Rückkehrberatungs-, Rückkehrförder- und Reintegrationsprojekten sollen ausreisewillige Personen motiviert werden, den Entschluss zur Rückkehr in das jeweilige Herkunftsland freiwillig zu treffen. Im Jahr 2020 konnten somit bayernweit 1.301 Personen bei ihrer freiwilligen Rückkehr unterstützt werden.


Fokus auf Rückkehrberatung
Einen besonderen Stellenwert nimmt die Rückkehrberatung ein. Hierzu fördert das Landesamt gleich drei Projekte, die bayernweit an sieben Standorten kompetente Unterstützung anbieten. In individuellen Beratungsgesprächen werden speziell auf die Situation der rückkehrinteressierten Person bezogen alle möglichen Unterstützungen bei einer Rückkehr ins Herkunftsland ermittelt. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Möglichkeit von Kurzqualifizierungen vor der Ausreise, um finanzielle Unterstützungen für die Ausreise und Wiedereingliederung oder auch um die Vermittlung an Beratungsstrukturen im Herkunftsland handeln.
 

Große Unterstützung für verschiedenste Projekte
Derzeit werden insgesamt 13 Projekte durch das Landesamt gefördert. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um Großprojekte, wie das Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany / Government Assisted Repatriation Program, bei dem es unter anderem um finanzielle und organisatorische Unterstützung wie etwa einer Übernahme der Reisekosten geht. Aber auch kleinere Projekte, in denen die Entwicklung, Erprobung und Durchführung eines E-Learning-Angebots zur Vermittlung von Grundwissen für Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberatern vorangetrieben wird, sind im Fördertopf enthalten. So verschieden die Ziele sind, so unterschiedlich sind auch die Projektträger. Unter den elf Maßnahmen sind sowohl nationale als auch internationale Organisationen zu finden, ebenso wie kirchliche und behördliche Träger oder Wohlfahrtsverbände. Alle derzeitigen Projekte teilen sich eine Fördersumme von rund drei Millionen Euro.