Gemeinsame Anstrengung zur Abschiebung von Straftätern
Am 07. Dezember konnten im Rahmen eines bundesweiten Sammelcharters zwölf irakische Staatsangehörige in ihr Heimatland abgeschoben werden. Sieben davon waren aus Bayern.
Alle Abgeschobenen waren Straftäter
Höchste Priorität beim Vollzug von Rückführungsmaßnahmen setzte das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) auch in diesem Abschiebungsflug auf die schnellstmögliche Aufenthaltsbeendigung von Straftätern und Gefährdern. So waren die rückgeführten Personen unter anderem wegen Totschlag, Sexual-, Körperverletzungs-, und anderen Gewaltdelikten, Raub oder Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Fünf der Abgeschobenen waren in Bearbeitung der Zentralstelle Task Force (Z-TF).
Zentralstelle Task Force als Bindeglied bei Abschiebungen von Schwerkriminellen
Die Z-TF führt fallrelevante Informationen zusammen und sorgt für einen engmaschigen Austausch aller beteiligten Stellen. Je nach Fallanalyse stimmt sie aufenthaltsbeendende Maßnahmen mit Ausländerbehörden, Justiz und Polizei sowie allen weiteren beteiligten Behörden ab und klärt diesbezüglich bayernweit grundlegende Verfahrensfragen.
„Durch die Gründung dieses Kompetenzzentrums ist es dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen möglich, schwerkriminielle Straftäter priorisiert aus Deutschland abzuschieben“, so Axel Ströhlein, Präsident des LfAR