27 Personen nach Nigeria rückgeführt
Am heutigen Dienstag, 24.08.2021, startete gegen 8:20 Uhr eine von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) gecharterte Maschine vom Münchner Flughafen mit Ziel Lagos/Nigeria. Insgesamt wurden 14 Personen aus Bayern und 13 Personen aus der Zuständigkeit von fünf weiteren Bundesländern rückgeführt.
Sechs Straftäter an Bord
Unter den von Bayern abgeschobenen Personen befanden sich sechs vollziehbar ausreisepflichtige nigerianische Staatsangehörige, die unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz straffällig geworden waren.
Mit Beteiligung der Zentralstelle Task Force beim LfAR konnten im Rahmen dieser Sammelabschiebung auch vier priorisierte Straftäter rückgeführt werden. Eine dieser Personen wurde wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie Bedrohung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung von Straf- und Gewalttätern zeigt die gute und enge Zusammenarbeit auch der Task Force im LfAR mit anderen Behörden wie der Bayerischen Polizei, den Staatsanwaltschaften und den zuständigen Ausländerbehörden
Eingehende Prüfung des Einzelfalls
Alle Personen hatten in Deutschland einen Asylantrag gestellt, der nach eingehender Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und durch die Verwaltungsgerichte abgelehnt wurde.
Vor der nun stattgefundenen Rückführung wurden alle Personen umfassend über ihre ggf. bestehenden Möglichkeiten zur freiwilligen Ausreise informiert. Alle Abgeschobenen hatten sich ihrer gesetzlichen Ausreiseverpflichtung verweigert.
Die bayerischen Ausländerbehörden sind gesetzlich verpflichtet, vollziehbar ausreisepflichtige Staatsangehörige, die trotz vorhergehender Beratung über die Möglichkeiten einer organisatorischen und finanziellen Förderung, eine freiwillige Ausreise ablehnen, abzuschieben.
Abschiebung trotz Corona-Pandemie
Auch wenn sich die Situation hinsichtlich Corona in einige Ländern tendenziell positiv entwickelt, so stellt die derzeitige Lage das Landesamt für Asyl und Rückführungen weiterhin vor große Herausforderungen. An der rechtlichen Bewertung bezüglich der Verpflichtung zur Durchsetzung der gesetzlichen Ausreiseverpflichtung ändert sich durch die derzeitige medizinische Sonderlage aufgrund des „Coronavirus“ grundsätzlich nichts.
In Bayern wird damit auch in Zeiten von „Corona“ zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger für eine konsequente Umsetzung der geltenden Gesetze gesorgt.
Oberste Priorität beim Vollzug von Abschiebungsmaßnahmen ist dabei, den Aufenthalt von Straftätern, Gefährdern und Personen, die durch Gewalttaten oder Randale auffällig wurden, so schnell wie möglich zu beenden.