24 georgische Staatsangehörige in Heimatland rückgeführt – Elfter Bayern-Charter des Landesamts für Asyl und Rückführungen
Gestern Mittag konnten insgesamt 24 abgelehnte georgische Asylbewerber im Rahmen einer Sammelabschiebung von München nach Tiflis rückgeführt werden. Acht Personen wurden direkt aus der Haft abgeschoben.
Eigene bayerische Abschiebungsflüge gemäß Bayerischem Asylplan
Die Sammelabschiebung wurde, wie im Ministerratsbeschluss vom 05.06.2018 vorgesehen, eigenverantwortlich unter der Federführung des Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR) organisiert und durchgeführt. Seit der Gründung des LfAR handelt es sich bei dieser Abschiebung um den elften „Bayern-Charter“, der in bewährter Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Ausländerbehörden sowie der Bundes- und der Landespolizei durchgeführt werden konnte.
Eingehende Prüfung des Einzelfalls
Alle Personen hatten in Deutschland einen Asylantrag gestellt, der nach eingehender Prüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und durch die Verwaltungsgerichte abgelehnt wurde. Die Abgeschobenen waren ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht, trotz vorhergehender eingehender Beratung zu den finanziellen und organisatorischen Fördermöglichkeiten, bisher nicht freiwillig nachgekommen.
Neun Straftäter unter den Rückgeführten
Unter den Abgeschobenen waren neun Personen, die während ihres Aufenthalts in Deutschland wegen Eigentumsdelikten, wie schwerem Bandendiebstahl oder räuberischem Diebstahl, rechtskräftig verurteilt wurden. Acht der rückgeführten Personen wurden direkt aus der Haft an den Abflughafen verbracht.