Wertvoller Fachaustausch zwischen LfAR, StMI und den Zentralen Ausländerbehörden
Wie wirken sich gesetzliche Neuerungen im Rückkehrbereich auf die tägliche Arbeit der sieben Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) und des Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR) aus? Welche Möglichkeiten gibt es, um die Zusammenarbeit zwischen dem LfAR als Landesoberbehörde, den ZAB sowie dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) fortlaufend zu optimieren? Zur Klärung dieser und vieler weiteren Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts fand auch heuer eine große Dienstbesprechung – diesmal im schönen Bayreuth – statt. Im Fokus stand dabei ebenso die Etablierung von Lösungsansätzen und Umsetzungskonzepten.
Neben aktuellen Themen der Rückführung bildete die Digitalisierung sowie deren effektiver und effizienter Einsatz im Ausländerwesen einen Schwerpunkt.
Während des Fachaustauschs war Prof. Dr. Andreas Dietz als Experte zu Gast, der zu den Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht – unter anderem dem Rückkehrverbesserungsgesetz – referierte. Sein fachlicher Input verbunden mit den praktischen Erfahrungen und Herausforderungen als Richter am Verwaltungsgericht Augsburg sorgte für eine äußerst gewinnbringende Diskussion.
Diese beiden Tage stellen nicht nur eine wertvolle Plattform für einen umfangreichen Austausch dar, sondern setzen auch wichtige Impulse für eine weitere vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zwischen LfAR, ZAB und StMI.