14.06.2024

Sonderförderung für freiwillig Rückkehrende in den Irak

Zur nachhaltigen Reintegration nach langjährigem Auslandsaufenthalt wird irakischen Staatsangehörigen bei einer freiwilligen Rückkehr in den Irak bis spätestens 31. Dezember 2024 eine zusätzliche finanzielle Unterstützung gewährt.

Um ausreisepflichtige irakische Staatsangehörige bei einer freiwilligen Ausreise zu unterstützen, hat das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung den Annex „Sonderprogramm Irak“ zur Richtlinie zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland bzw. einen aufnahmebereiten Drittstaat „Bayerisches Rückkehrprogramm“ erlassen, der zum 15. Juni 2024 in Kraft tritt.

Das „Bayerische Rückkehrprogramm“ ermöglicht mit der persönlichen Reintegrationshilfe seit 01.06.2022 allen Berechtigten auch eine pauschale Förderung für die ersten sechs Monate nach der Rückkehr. Irakische Rückkehrerinnen und Rückkehrer erhalten diese Unterstützung nunmehr sogar für zwölf Monate und zusätzlich unmittelbar nach der Ausreise einen Einmalbetrag in Höhe von 500,00 EUR (Minderjährige 250,00 EUR). „Somit kann sichergestellt werden, dass die Rückkehrerinnen und Rückkehrer in den Irak nach der Ankunft im Heimatland wichtige Anschaffungen tätigen können und in der Phase der Reintegration ein fester monatlicher Beitrag zur Deckung der Kosten des täglichen Bedarfs, beispielsweise für Lebensmittel, Strom- oder Mietkosten zur Verfügung steht“, erläutert Präsident Axel Ströhlein.

Um diese zusätzliche Unterstützung erhalten zu können, muss die Entscheidung zur Rückkehr bis spätestens 31.12.2024 getroffen werden.