02.10.2024

Pressemitteilung des StMI: „Herrmann zur heutigen Sammelabschiebung nach Tunesien"

Im Folgenden finden Sie eine Pressemitteilung des StMI zur einer Sammelabschiebung nach Tunesien.

 

Herrmann zur heutigen Sammelabschiebung nach Tunesien (02.10.2024 PM 318/2024)

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur heutigen Sammelabschiebung vom Flughafen Frankfurt nach Tunesien: 22 der 24 tunesischen Staatsangehörigen aus Bayern rückgeführt - 16 Straftäter an Bord

+++ Insgesamt 24 tunesische Staatsangehörige, darunter 22 aus Bayern sind heute unter bayerischer Federführung vom Flughafen Frankfurt am Main nach Enfidha in Tunesien rückgeführt worden. Von den Personen aus bayerischer Zuständigkeit waren 16 rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Diebstahl, Hausfriedensbruch, Vergewaltigung, sexueller Belästigung, vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Unterschlagung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt. „Wir forcieren unsere Bemühungen, insbesondere Straftäter nach Tunesien abzuschieben", betonte Herrmann und kritisierte: "Wir könnten leichter und vor allem schneller abschieben, wenn Tunesien endlich unter die Kategorie sicherer Herkunftsländer fallen würde, was aber seit Jahren an der Blockade der Grünen im Bund scheitert.“ +++

Wie Herrmann weiter mitteilte, befanden sich unter den Rückgeführten aus bayerischer Zuständigkeit erneut einige Straftäter aus dem Bereich Regensburg. Eine Person sei bereits unmittelbar nach ihrer Einreise mehrfach mit Diebstahlsdelikten aufgefallen und schließlich wegen unerlaubten Handelstreibens mit Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. „Ein weiterer hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verbüßt, unter anderem wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung."

Herrmann dankte allen beteiligten Landes- und Bundesbehörden für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. „Die konsequente und zügige Aufenthaltsbeendigung vollziehbar Ausreisepflichtiger verdeutlicht die gute und enge Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Landesamt für Asyl und Rückführungen, zuständigen Ausländerbehörden, der Bayerischen Polizei sowie der Bundespolizei.“