06.04.2023

Abschiebung von 14 Straftätern nach Rumänien: Davon 13 direkt aus Strafhaft – 1 aus Abschiebungshaft

Am Vormittag des 6. April 2023 startete vom Flughafen München aus ein durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) organisierter und durch die Bundespolizei begleiteter sogenannter „Bayerischer Kleincharter“ nach Bukarest, Rumänien.

Hierdurch gelang dem LfAR unter Mitwirkung der zuständigen bayerischen Ausländerbehörden sowie der Landes- und Bundespolizei die Rückführung von insgesamt 14 Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit.

Sämtliche rückgeführten Personen hatten aufgrund von begangenen Straftaten ihr EU-Freizügigkeitsrecht verloren und mussten daher aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen – zu den Straftaten gehören unter anderem Totschlag, gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung, diverse Sexualstraftaten und schwerer Raub. Alle Personen wurden direkt aus der Strafhaft bzw. aus Abschiebungshaft zugeführt.

„Höchste Priorität beim Vollzug von Rückführungsmaßnahmen hat für das Landesamt für Asyl und Rückführungen die schnellstmögliche Aufenthaltsbeendigung von Straftätern und Gefährdern“, so Präsident Ströhlein. „In unserer Behörde sorgt unsere Task Force Straftäter im Zu­sammenspiel mit den Sachgebieten Rückführungen und Zen­trale Passersatzbeschaffung als eingespieltes Team für eine zügige Rückführung straffälliger Ausländer.“

Das LfAR bedankt sich ausdrücklich bei allen beteiligten Stellen und Behörden für die erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit und wird auch zukünftig die konsequente Rückführung straffällig gewordener Personen als eine der Leitmaximen im Kontext der Aufenthaltsbeendigung weiterverfolgen.