29.11.2022
Präsident Ströhlein als Sachverständiger im Bundestag
© LfAR

Präsident des LfAR als Sachverständiger im Bundestag

Am 28. November 2022 nahm Präsident Axel Ströhlein auf Einladung des Deutschen Bundestages als Sachverständiger an der Experten-Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (BT-Drs. 20/3717) sowie zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (BT-Drs. 20/4327) teil. Dabei äußerte er v.a. zum neuen „Chancenaufenthaltsrecht“ aus Sicht der Praxis seine Einschätzung.

 „Der Gesetzentwurf zum Chancenaufenthaltsrecht kann migrationspolitisch schwierige Botschaften senden. Die Änderungen kommen auch Geduldeten zugute, die keinerlei Initiative zur Integration gezeigt haben, trotz Möglichkeit jahrelang nicht ausgereist sind und die Aufenthaltsbeendigung oft über Jahre hinweg durch fehlende Mitwirkung an zumutbaren Handlungen zur Identitätsklärung vereitelt haben,“ so Präsident Ströhlein.

Beispielsweise sei das Vorliegen eines gültigen Reisedokuments eine elementare Voraussetzung für die gesetzlich vorgesehene Beendigung des rechtswidrigen Aufenthalts. Läge ein solches nicht vor, sei der Betroffene zur eigenständigen Beschaffung eines Reisedokuments sowie zur Mitwirkung am Verfahren zur Passersatzpapierbeschaffung verpflichtet. In etlichen Fällen könnte ohne seine Mitwirkung gar kein Dokument erlangt werden. 

Des Weiteren seien Änderungen, die eine „Rückkehroffensive“ ermöglichen sollen – insbesondere mit Blick auf Straftäter – aus Sicht der Praxis im Gesetzentwurf nicht weit genug.

Das Chancenaufenthaltsrecht stellt nach Ströhlein zudem die Ausländerbehörden, die noch mit den Krisen des aktuellen Jahres befasst sind, vor eine neue zusätzliche Herausforderung. Sie sind bereits seit Monaten mit einer Zuwanderungswelle, die dem Ausmaß 2015/2016 nahekommt, belastet und auch ein Ende des Ukraine-Krieges und des dadurch ausgelösten Fluchtgeschehens ist nicht absehbar.

Daneben enthält der Entwurf zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren zwar aus Sicht Ströhleins einige sinnvolle Regelungen zur Beschleunigung des behördlichen Asylverfahrens beim BAMF, jedoch bezweifelt Präsident Ströhlein, ob das Beschleunigungsziel mit den geplanten Änderungen tatsächlich erreicht werden kann.

 Präsident Ströhlein als Sachverständiger im Bundestag

Weitere Informationen inklusive Stellungnahmen finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages.